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   OLG Oldenburg, 20.07.2015 - 1 Ss 85/15   

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OLG Oldenburg, 20.07.2015 - 1 Ss 85/15 (https://dejure.org/2015,20321)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.07.2015 - 1 Ss 85/15 (https://dejure.org/2015,20321)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - 1 Ss 85/15 (https://dejure.org/2015,20321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei der Beurteilung, ob eine günstige Sozialprognose vorliegt, hat der Richter ein Ermessen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2745
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.2007 - 5 StR 37/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); vermeidbarer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.07.2015 - 1 Ss 85/15
    Die Entscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht, sofern keine Rechtsfehler vorliegen, "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen, weil allein der Tatrichter sich aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung und der Würdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten eine Überzeugung davon verschaffen kann, ob zu erwarten ist, dass der Angeklagte sich in Zukunft auch ohne Strafverbüßung straffrei führen wird (stRspr., vgl. BGH NStZ-RR 2008, 276 [BGH 28.05.2008 - 2 StR 140/08] ; Urteil vom 03. Juli 2007 - 5 StR 37/07 -, juris; Urteil vom 23. Mai 2007 - 5 StR 97/07 -, juris; ferner Fischer, aaO., § 56 Rn. 11 und 25 m.w.N.).
  • BGH, 28.05.2008 - 2 StR 140/08

    Strafaussetzung und Maßregelaussetzung zur Bewährung (Beurteilungsspielraum des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.07.2015 - 1 Ss 85/15
    Die Entscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht, sofern keine Rechtsfehler vorliegen, "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen, weil allein der Tatrichter sich aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung und der Würdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten eine Überzeugung davon verschaffen kann, ob zu erwarten ist, dass der Angeklagte sich in Zukunft auch ohne Strafverbüßung straffrei führen wird (stRspr., vgl. BGH NStZ-RR 2008, 276 [BGH 28.05.2008 - 2 StR 140/08] ; Urteil vom 03. Juli 2007 - 5 StR 37/07 -, juris; Urteil vom 23. Mai 2007 - 5 StR 97/07 -, juris; ferner Fischer, aaO., § 56 Rn. 11 und 25 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04

    Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.07.2015 - 1 Ss 85/15
    Ausreichend ist vielmehr, dass die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige neuer Straftaten (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 1 StR 339/04 -, juris; Fischer, aaO., § 56 Rn. 4; Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 Rn. 17).
  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 638/14

    Rechtsfehlerfreie Strafrahmenwahl bzw. Strafzumessung (Umfang der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.07.2015 - 1 Ss 85/15
    Das gilt auch, soweit die tatrichterliche Annahme oder Verneinung eines minder schweren Falles zur revisionsgerichtlichen Prüfung steht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14 -, juris m.w.N.).
  • BGH, 23.05.2007 - 5 StR 97/07

    Beihilfe (Vorsatz; Hilfeleisten durch Unterlassen: keine Garantenstellung bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.07.2015 - 1 Ss 85/15
    Die Entscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht, sofern keine Rechtsfehler vorliegen, "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen, weil allein der Tatrichter sich aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung und der Würdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten eine Überzeugung davon verschaffen kann, ob zu erwarten ist, dass der Angeklagte sich in Zukunft auch ohne Strafverbüßung straffrei führen wird (stRspr., vgl. BGH NStZ-RR 2008, 276 [BGH 28.05.2008 - 2 StR 140/08] ; Urteil vom 03. Juli 2007 - 5 StR 37/07 -, juris; Urteil vom 23. Mai 2007 - 5 StR 97/07 -, juris; ferner Fischer, aaO., § 56 Rn. 11 und 25 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Ausreichend ist vielmehr, dass die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige neuer Straftaten (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 1 StR 339/04 -, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 20. Juli 2015 - 1 Ss 85/15 -, juris).

    Es ist dabei nicht erforderlich, dass eine jeden Zweifel ausschließende Gewissheit, eine sichere Gewähr oder auch nur ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 1 StR 339/04 -, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 20. Juli 2015 - 1 Ss 85/15 -, juris; Groß, in: MüKo/StGB, 4. Aufl. 2020, § 56 Rn 24).

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